Verdienstorden Verleihung

    Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)

    Für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland kann das Bundesverdienstkreuz durch den Bundespräsidenten verliehen werden.

    Beschreibung

    Der Bundespräsident kann für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlichen-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten und für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) verleihen. Vorschlagsberechtigt für Bürger aus Thüringen ist insbesondere der Ministerpräsident.

    Die Anregung hierzu kann von jedem Bürger ausgehen. Nach Prüfung der Verdienste durch Einholung entsprechender Stellungnahmen wird dem Ministerpräsidenten ein Votum zur Begründetheit der Anregung vorgelegt sowie zur möglichen Ordensstufe.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen ist die Thüringer Staatskanzlei.

    Ansprechpartner

    Thüringer Staatskanzlei

    Adresse

    Hausanschrift

    Regierungsstraße 73

    99084 Erfurt

    Postfachadresse

    Postfach 90 02 53

    99105 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 115

    Fax: 0361 57-107

    E-Mail: Poststelle@TSK.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

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