Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
Für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland kann das Bundesverdienstkreuz durch den Bundespräsidenten verliehen werden.
Beschreibung
Der Bundespräsident kann für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlichen-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten und für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) verleihen. Vorschlagsberechtigt für Bürger aus Thüringen ist insbesondere der Ministerpräsident.
Die Anregung hierzu kann von jedem Bürger ausgehen. Nach Prüfung der Verdienste durch Einholung entsprechender Stellungnahmen wird dem Ministerpräsidenten ein Votum zur Begründetheit der Anregung vorgelegt sowie zur möglichen Ordensstufe.
Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen ist die Thüringer Staatskanzlei.
Ansprechpartner
Thüringer Staatskanzlei
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 90 02 53
99105 Erfurt
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Thüringen