Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Für die Anmeldung zum Beispiel eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren.
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.
Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 43 - Bauordnung und Denkmalschutz
Adresse
Hausanschrift
Markt
Bus: Stadtlinie R
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
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Markt
Bus: Stadtlinie R
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .
Kontakt
Formulare
Anlage 07: Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Abs. 2 ThürBO - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Stellplatznachweis
- immissionsschutzrechtliches Gutachten (ggf. erforderlich bei gewerblichen Nutzungsänderungen)
- Berechnung der Herstellungskosten sowie der überbauten Flächen (ggf. erforderlich)
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einge Behörden stellen Formulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024