Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Für die Anmeldung zum Beispiel eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren.
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.
Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Bauverwaltung und Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9
Gebühren: ja
Bartholomäikirche
Bus: I, L, W, Z
Lindenaustraße
Bus: I, W
Theater
Bus: S
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Pohlhof
Anzahl: 9
Gebühren: ja
Bartholomäikirche
Bus: I, L, W, Z
Lindenaustraße
Bus: I, W
Theater
Bus: S
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Altenburg
Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg
IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Stellplatznachweis
- immissionsschutzrechtliches Gutachten (ggf. erforderlich bei gewerblichen Nutzungsänderungen)
- Berechnung der Herstellungskosten sowie der überbauten Flächen (ggf. erforderlich)
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einge Behörden stellen Formulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024