Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung

    Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Für die Anmeldung zum Beispiel eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren. 

    Beschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.

    Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Sonneberg - 2.63 Bauverwaltungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 66

    96515 Sonneberg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03675 871-479

    Fax: 03675 871-325

    E-Mail: bauverwaltung@lkson.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
    • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Stellplatznachweis
    • immissionsschutzrechtliches Gutachten (ggf. erforderlich bei gewerblichen Nutzungsänderungen)
    • Berechnung der Herstellungskosten sowie der überbauten Flächen (ggf. erforderlich)

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:

    z. B.

    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • Lageplan
    • Auszug Liegenschaftskarte
    • bautechnische Nachweise
    • Stellplatznachweis
    • statistischer Erhebungsbogen 
    • ggf. Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
    • ggf. Betriebsbeschreibung

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einge Behörden stellen Formulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Vorlage vollständiger Antragsunterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    • Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014 (GVBl. S. 49), in der aktuell gültigen Fassung
    • Thüringer Bauordnung (ThürBO) - § 62 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
    • Thüringer Bauordnung (ThürBO) - § 63 Baugenehmigungsverfahren

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Widerspruch, Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen. Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört.

    Fristen

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    Eine Entscheidungsfrist gibt es nur im vereinfachten Verfahren. Dort beträgt sie 3 Monate nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, kann aber aus wichtigem Grund um bis zu 2 Monate verlängert werden.

    Kosten

    Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg

    abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung 

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    andere Nutzung, Andere Verwendung, Bauänderung, Umnutzung von Gebäuden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de