Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Für die Anmeldung zum Beispiel eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren.
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.
Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte
untere Bauaufsichtsbehörden (Bauämter) der Landkreise und kreisfreien Städte
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Sonneberg - 2.63 Bauverwaltungsamt
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr J. Kaufmann
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-366
E-Mail: bauaufsicht@lkson.de
Fax: 03675 871-325
Herr J. Ihme
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-365
Fax: 03675 871-325
E-Mail: bauaufsicht@lkson.de
Frau G. Krannich
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: bauverwaltung@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-321
Fax: 03675 871-325
Frau S. Heim
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
E-Mail: bauverwaltung@lkson.de
Telefon Festnetz: 03675 871-364
Fax: 03675 871-325
Frau L. M. Renner
Postanschrift
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Telefon Festnetz: 03675 871-282
E-Mail: bauaufsicht@lkson.de
Fax: 03675 871-325
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Stellplatznachweis
- immissionsschutzrechtliches Gutachten (ggf. erforderlich bei gewerblichen Nutzungsänderungen)
- Berechnung der Herstellungskosten sowie der überbauten Flächen (ggf. erforderlich)
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:
z. B.
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Auszug Liegenschaftskarte
- bautechnische Nachweise
- Stellplatznachweis
- statistischer Erhebungsbogen
- ggf. Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
- ggf. Betriebsbeschreibung
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen:
z. B.
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Auszug Liegenschaftskarte
- bautechnische Nachweise
- Stellplatznachweis
- statistischer Erhebungsbogen
- ggf. Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung
- ggf. Betriebsbeschreibung
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einge Behörden stellen Formulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Voraussetzungen
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Vorlage vollständiger Antragsunterlagen
Vorlage vollständiger Antragsunterlagen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
- Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014 (GVBl. S. 49), in der aktuell gültigen Fassung
- Thüringer Bauordnung (ThürBO) - § 62 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Thüringer Bauordnung (ThürBO) - § 63 Baugenehmigungsverfahren
- Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014 (GVBl. S. 49), in der aktuell gültigen Fassung
- Thüringer Bauordnung (ThürBO) - § 62 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Thüringer Bauordnung (ThürBO) - § 63 Baugenehmigungsverfahren
Rechtsbehelf
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Widerspruch, Klage
Widerspruch, Klage
Verfahrensablauf
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen. Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört.
Die Bauaufsichtsbehörde hört zum Bauantrag die Gemeinde an und beteiligt die betroffenen Fachbehörden, Körperschaften oder anderen Stellen. Werden öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt, werden Eigentümer benachbarter Grundstücke gehört.
Fristen
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wurde.
Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren mit der Ausführung des Vorhabens begonnen wurde oder die Bauausführung länger als 2 Jahre unterbrochen wurde.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
Eine Entscheidungsfrist gibt es nur im vereinfachten Verfahren. Dort beträgt sie 3 Monate nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, kann aber aus wichtigem Grund um bis zu 2 Monate verlängert werden.
Eine Entscheidungsfrist gibt es nur im vereinfachten Verfahren. Dort beträgt sie 3 Monate nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen, kann aber aus wichtigem Grund um bis zu 2 Monate verlängert werden.
Kosten
Hinweise für Sonneberg: Spezielle Hinweise für Kreis Sonneberg
abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung
abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024