Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung

    Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Für die Anmeldung zum Beispiel eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren. 

    Beschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.

    Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.

    Hinweise für Hildburghausen: Nutzungsänderung bestehender Gebäuden

    Nutzungsänderungen beinhalten Änderungen der Nutzung bestehender Gebäude. Oft wird außer Acht gelassen, daß auch die Änderung der Nutzung von bestehenden Gebäuden baugenehmigungspflichtig sein kann. Dies ist insbesondere immer dann der Fall, wenn mit der Nutzung auch völlig andere öffentliche Belange berührt werden und die neue Nutzung andere Anforderungen an den nachbarlichen Umgebungsschutz stellt.

    Beispiele:

    Nutzungsänderung eines ehemaligen Einfamilienhauses in eine Arztpraxis. Damit verbunden ist die Erhöhung des Besucherverkehrs, es werden mehr Parkplätze benötigt.

    Noch deutlicher wird die Wichtigkeit der Einholung einer solchen Nutzungsänderungsgenehmigung z.B. bei der Änderung einer Lagerhalle in ein Betriebsgebäude (z.B. Sägewerk, Tischlerei usw.). Die von der neuen Nutzung zu erwartenden Immissionen (kreischende Sägen, Späneflug, erhöhtes Verkehrsaufkommen) können dazu führen, daß möglicherweise keine Genehmigung erteilt und damit die Nutzungsänderung nicht zugelassen werden kann, um die in der Nähe wohnenden Nachbarn (Wohngebäude) zu schützen.

    Es wird deshalb auch vom Bauaufsichtsamt verstärkt darauf geachtet, daß keine illegalen Nutzungsänderungen durchgeführt werden. Letztlich dient die Wahrnehmung dieser Aufsichtspflicht dem Schutz des Bauherrn selbst, aber auch der Anlieger, die vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden sollen.

    Nutzungsänderungen beinhalten Änderungen der Nutzung bestehender Gebäude. Oft wird außer Acht gelassen, daß auch die Änderung der Nutzung von bestehenden Gebäuden baugenehmigungspflichtig sein kann. Dies ist insbesondere immer dann der Fall, wenn mit der Nutzung auch völlig andere öffentliche Belange berührt werden und die neue Nutzung andere Anforderungen an den nachbarlichen Umgebungsschutz stellt.

    Beispiele:

    Nutzungsänderung eines ehemaligen Einfamilienhauses in eine Arztpraxis. Damit verbunden ist die Erhöhung des Besucherverkehrs, es werden mehr Parkplätze benötigt.

    Noch deutlicher wird die Wichtigkeit der Einholung einer solchen Nutzungsänderungsgenehmigung z.B. bei der Änderung einer Lagerhalle in ein Betriebsgebäude (z.B. Sägewerk, Tischlerei usw.). Die von der neuen Nutzung zu erwartenden Immissionen (kreischende Sägen, Späneflug, erhöhtes Verkehrsaufkommen) können dazu führen, daß möglicherweise keine Genehmigung erteilt und damit die Nutzungsänderung nicht zugelassen werden kann, um die in der Nähe wohnenden Nachbarn (Wohngebäude) zu schützen.

    Es wird deshalb auch vom Bauaufsichtsamt verstärkt darauf geachtet, daß keine illegalen Nutzungsänderungen durchgeführt werden. Letztlich dient die Wahrnehmung dieser Aufsichtspflicht dem Schutz des Bauherrn selbst, aber auch der Anlieger, die vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden sollen.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.

    Hinweise für Hildburghausen: Nutzungsänderung bestehender Gebäuden

    Zuständigkeit

    SG Bauaufsicht
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel:  03685/445-231
    FAX: 03685/445-501

    Ihre Ansprechpartner


    Herr Reiner Baumeyer
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel:  03685/445-235
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.52

    Zuständigkeit

    SG Bauaufsicht
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel: 03685/445-231
    FAX: 03685/445-501

    Ihre Ansprechpartner


    Herr Reiner Baumeyer
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel: 03685/445-235
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.52

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de

    Telefon Festnetz: 03685 445-235

    Formulare

    Anlage 07: Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 81 Abs. 2 ThürBO - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2009 (von: Angela Schmidt)

    Technisch geändert am 20.02.2013 (von: Angela Schmidt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
    • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Stellplatznachweis
    • immissionsschutzrechtliches Gutachten (ggf. erforderlich bei gewerblichen Nutzungsänderungen)
    • Berechnung der Herstellungskosten sowie der überbauten Flächen (ggf. erforderlich)

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einge Behörden stellen Formulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)