Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung

    Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Für die Anmeldung zum Beispiel eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren. 

    Beschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.

    Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Bauaufsicht

    Beschreibung

    Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Genehmigung, Kontrolle und Überwachung von Bauvorhaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsicht durchgeführt. Dies betrifft vor allem die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Abbruchgenehmigungen, Genehmigungen für Nutzungsänderungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie die Eintragung von Baulasten. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten erfolgt eine Bauabnahme, bei der die Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung kontrolliert wird. Diese und weitere anlassbezogene Baukontrollen werden ebenfalls von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 60  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linien:
      • Bus: 206
      • Bus: 216
      • Bus: 211
      • Bus: 208
      • Bus: 209
      • Bus: 201
      • Bus: 205
      • Bus: 220
      • Bus: 210
      • Bus: 211
      • Bus: 200
      • Bus: 242
      • Bus: 243

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-638

    E-Mail: bauaufsicht@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltungsgemeinschaft Gera-Aue - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 13

    99189 Gebesee

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036201 666-26

    E-Mail: bauamt@vg-gera-aue.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
    • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Stellplatznachweis
    • immissionsschutzrechtliches Gutachten (ggf. erforderlich bei gewerblichen Nutzungsänderungen)
    • Berechnung der Herstellungskosten sowie der überbauten Flächen (ggf. erforderlich)

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einge Behörden stellen Formulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Bauänderung, Umnutzung von Gebäuden, andere Nutzung, Andere Verwendung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de