Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung

    Bauen - Antrag auf Nutzungsänderung von baulichen Anlagen

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Für die Anmeldung zum Beispiel eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren. 

    Beschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Nutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzungsart - auch ohne bauliche Änderungen - ist in den meisten Fällen baugenehmigungsbedürftig. Die Prüfung des Nutzungsänderungsantrages erfolgt entweder im Genehmigungsfreistellungsverfahren, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Vollverfahren.

    Für die Anmeldung z. B. eines Gewerbes ist es ratsam, sich vorab bei der Bauaufsichtsbehörde darüber zu informieren, ob die gewünschte Nutzung eines Gebäudes/eines Raumes eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Bauaufsichtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Leinegasse 11

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-6301

    E-Mail: denkmalschutz@kreis-eic.de

    E-Mail: bauaufsichtsamt@kreis-eic.de

    Internet

    Stichwörter

    Bau, Bauamt, Baubehörde, Baubereich, Bauen, Bauordnung, Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz, Bauverwaltung, Bebauungsplanung, Fachbereich Bauverwaltung, Fachdienst Bau, Untere Bauaufsicht, Untere Baubehörde

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
    • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Stellplatznachweis
    • immissionsschutzrechtliches Gutachten (ggf. erforderlich bei gewerblichen Nutzungsänderungen)
    • Berechnung der Herstellungskosten sowie der überbauten Flächen (ggf. erforderlich)

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einge Behörden stellen Formulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Bauänderung, Umnutzung von Gebäuden, andere Nutzung, Andere Verwendung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de