Naturschutzrechtliche Vorschriften

    Naturschutz

    Beschreibung

    Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit der Natur angestrebt.

    Zuständigkeit

    Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Freistaates Thüringen sind grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden (UNB).

    Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete und Naturparke aus und ist zuständig für die Erteilung von Befreiungen von Verboten in Naturschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten und von Verboten im Nat. Naturmonument grünes Band und im Nationalpark Hainich.

    Es bewilligt Förderungen aus dem Förderprogrammen NALAP sowie nach der FörderRL Wolf/Luchs und die Schaf-Ziegen-Prämie.

    Als Naturschutzfachbehörde ist das TLUBN in Zusammenarbeit mit den Hochschulen zuständig für die Fort- und Weiterbildung des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes und es werden die fachlichen und informationstechnischen Voraussetzungen für die Thüringer Naturschutzverwaltung geschaffen. Die Erhebung von Grundlagendaten und die Entwicklung landesweiter Konzepte für Artenschutz, Biotop- und Flächenschutz, Landschaftsplanung und -pflege, aber auch Umweltdatenbereitstellung und Umweltbildung erfolgen unter einem Dach.

    Das TLUBN ist Ansprechpartner für kreisübergreifende Auskünfte zum Naturschutz und übt die Fachaufsicht über die UNB`n aus.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Göschwitzer Str. 41

    07745 Jena

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57394-2000

    Fax: 0361 57394-2222

    E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Stichwörter

    TLUBN

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2012 (von: Michaela Endler)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Nitsch, Stephanie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Landratsamt Weimarer Land - Untere Naturschutzbehörde

    Aktuelles

    Der Schutz, die Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im unbesiedelten und besiedelten Bereich und damit die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage der Menschen sind die wesentlichen Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Version

    Technisch erstellt am 09.12.2009 (von: Maren Eckert)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Franke, Nele)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Als Widerspruchsbehörde entscheidet das Thüringer Landesverwaltungsamt im Bereich Naturschutz (einschließlich Artenschutz) über Widersprüche gegen Bescheide der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Websites des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) am 19.05.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)