Naturschutzrechtliche Vorschriften

    Naturschutz

    Beschreibung

    Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit der Natur angestrebt.

    Zuständigkeit

    Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Freistaates Thüringen sind grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden (UNB).

    Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete und Naturparke aus und ist zuständig für die Erteilung von Befreiungen von Verboten in Naturschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten und von Verboten im Nat. Naturmonument grünes Band und im Nationalpark Hainich.

    Es bewilligt Förderungen aus dem Förderprogrammen NALAP sowie nach der FörderRL Wolf/Luchs und die Schaf-Ziegen-Prämie.

    Als Naturschutzfachbehörde ist das TLUBN in Zusammenarbeit mit den Hochschulen zuständig für die Fort- und Weiterbildung des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes und es werden die fachlichen und informationstechnischen Voraussetzungen für die Thüringer Naturschutzverwaltung geschaffen. Die Erhebung von Grundlagendaten und die Entwicklung landesweiter Konzepte für Artenschutz, Biotop- und Flächenschutz, Landschaftsplanung und -pflege, aber auch Umweltdatenbereitstellung und Umweltbildung erfolgen unter einem Dach.

    Das TLUBN ist Ansprechpartner für kreisübergreifende Auskünfte zum Naturschutz und übt die Fachaufsicht über die UNB`n aus.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Göschwitzer Str. 41

    07745 Jena

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57394-2000

    Fax: 0361 57394-2222

    E-Mail: poststelle@tlubn.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Stichwörter

    TLUBN

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Wartburgkreis - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Andreasstraße 11

    36433 Bad Salzungen

    Besucheradresse des Umweltamtes

    Parkplätze

    • Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-6700

    Fax: 03695 61-6799

    E-Mail: umwelt@wartburgkreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Formulare

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Bad Liebenstein - Amt für Bauwesen und Stadtentwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 12

    36448 Schweina

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Stichwörter

    Bauamt

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsbehelf

    Als Widerspruchsbehörde entscheidet das Thüringer Landesverwaltungsamt im Bereich Naturschutz (einschließlich Artenschutz) über Widersprüche gegen Bescheide der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Websites des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) am 19.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Luchs, Naturschutzgebiet, Schaf, Biotopschutz, Wolf, Ziege

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de