Naturschutz
Beschreibung
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit der Natur angestrebt.
Zuständigkeit
Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Freistaates Thüringen sind grundsätzlich die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden (UNB).
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete und Naturparke aus und ist zuständig für die Erteilung von Befreiungen von Verboten in Naturschutzgebieten sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten und von Verboten im Nat. Naturmonument grünes Band und im Nationalpark Hainich.
Es bewilligt Förderungen aus dem Förderprogrammen NALAP sowie nach der FörderRL Wolf/Luchs und die Schaf-Ziegen-Prämie.
Als Naturschutzfachbehörde ist das TLUBN in Zusammenarbeit mit den Hochschulen zuständig für die Fort- und Weiterbildung des amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutzes und es werden die fachlichen und informationstechnischen Voraussetzungen für die Thüringer Naturschutzverwaltung geschaffen. Die Erhebung von Grundlagendaten und die Entwicklung landesweiter Konzepte für Artenschutz, Biotop- und Flächenschutz, Landschaftsplanung und -pflege, aber auch Umweltdatenbereitstellung und Umweltbildung erfolgen unter einem Dach.
Das TLUBN ist Ansprechpartner für kreisübergreifende Auskünfte zum Naturschutz und übt die Fachaufsicht über die UNB`n aus.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag auf Baumfällung
Stichwörter
TLUBN
Landgemeinde Bleicherode - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz hinter Gebäude Hauptstr. 43/44
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Hauptstr. 43/44
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036338 353-26
Fax: 036338 353-40
E-Mail: k.witzenhausen@bleicherode.de
E-Mail: bauamt@bleicherode.de
Formulare
Antrag auf Baumfällung
Landgemeinde Bleicherode - Sachbearbeiter Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz hinter Gebäude Hauptstr. 43/44
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Hauptstr. 43/44
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 und 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Baumfällung
Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Wasser-, Boden- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 911-6000(Sekretariat)
Telefon Festnetz: 03631 911-6101(Naturschutz)
Telefon Festnetz: 03631 911-6106(Natur-/Artenschutz)
Telefon Festnetz: 03631 911-6108(Naturschutz/Landschaftspflege)
Telefon Festnetz: 03631 911-6102(Wasserbehörde)
Telefon Festnetz: 03631 911-6103(Wasserbehörde)
Telefon Festnetz: 03631 911-6110(Wasserbehörde)
E-Mail: naturschutz@lrandh.thueringen.de
E-Mail: wasser@lrandh.thueringen.de
E-Mail: umwelt@lrandh.thueringen.de
Internet
Formulare
Information zur Rechtslage in Thüringen hinsichtlich der Präparation von tot aufgefundenen Tieren wild lebender Arten
Information zur Rechtslage in Thüringen hinsichtlich der Präparation von tot aufgefundenen Tieren wild lebender Arten
Antrag auf Baumfällung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Als Widerspruchsbehörde entscheidet das Thüringer Landesverwaltungsamt im Bereich Naturschutz (einschließlich Artenschutz) über Widersprüche gegen Bescheide der Landkreise und kreisfreien Städte.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) am 19.05.2020