Haustierhaltung von besonders geschützten Wirbeltieren anzeigen
Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten als Haustiere halten möchten, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wirbeltiere der besonders geschützten Arten unterliegen der Meldepflicht. Der Halter muss unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie deren Kennzeichnung schriftlich anzeigen. Ebenso ist eine Verlegung des Standortes unverzüglich anzuzeigen.
Zu den besonders geschützten Arten gehört unter anderem der überwiegende Teil der exotischen Tierarten, z.B. Affen, Papageienvögel, Landschildkröten, Riesenschlangen, Echsenarten (wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons), aber auch zahlreiche heimische Arten. Auch alle europäischen Vogelarten gehören dazu.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Meldungen sind an die zuständigen unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu richten. Die unteren Naturschutzbehörden beraten in Fragen der Kennzeichnung von Tieren und können Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften erteilen.
Ansprechpartner
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Natur- und Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 200 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Obertshäuser Platz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03693 485-8398
Telefon Festnetz: 03693 485-8368
E-Mail: fd.immission@lra-sm.de
E-Mail: fd.natur@lra-sm.de
Formulare
Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung
erforderliche Unterlagen
Erforderliche Angaben: Die Meldung muss Angaben über
- Zahl,
- Art,
- Alter,
- Geschlecht,
- Herkunft,
- Verbleib,
- Standort,
- Verwendungszweck und
- Kennzeichen
der Tiere enthalten. In bestimmten Fällen können Dokumentationen (zum Beispiel Foto des Rücken- und Bauchpanzers einer Schildkröte, Foto des Kopfes einer Schlange) das Kennzeichen ersetzen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Auskunft, ob eine Art als besonders geschützt bestimmt ist, erteilt Ihnen das Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Stichwörter
Tierzucht, Artenschutz, Tierzüchtung, Tierschutz