Haustierhaltung von besonders geschützten Wirbeltieren anzeigen

    Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten als Haustiere halten möchten, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wirbeltiere der besonders geschützten Arten unterliegen der Meldepflicht. Der Halter muss unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie deren Kennzeichnung schriftlich anzeigen. Ebenso ist eine Verlegung des Standortes unverzüglich anzuzeigen.

    Zu den besonders geschützten Arten gehört unter anderem der überwiegende Teil der exotischen Tierarten, z.B. Affen, Papageienvögel, Landschildkröten, Riesenschlangen, Echsenarten (wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons), aber auch zahlreiche heimische Arten. Auch alle europäischen Vogelarten gehören dazu.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Meldungen sind an die zuständigen unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu richten. Die unteren Naturschutzbehörden beraten in Fragen der Kennzeichnung von Tieren und können Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften erteilen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis - Fachdienst Bau und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenhof 1

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Öffnungszeiten

    Zur Zeit nur telefonische oder Online-Terminvereinbarungen.

    Kontakt

    Fax: +49 3601 801081

    Telefon Festnetz: +49 3601 800

    E-Mail: poststelle@uh-kreis.de

    Internet

    Formulare

    Bestandsanzeige für besonders geschützte Wirbeltiere gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Angaben: Die Meldung muss Angaben über

    • Zahl,
    • Art,
    • Alter,
    • Geschlecht,
    • Herkunft,
    • Verbleib,
    • Standort,
    • Verwendungszweck und
    • Kennzeichen

    der Tiere enthalten. In bestimmten Fällen können Dokumentationen (zum Beispiel Foto des Rücken- und Bauchpanzers einer Schildkröte, Foto des Kopfes einer Schlange) das Kennzeichen ersetzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auskunft, ob eine Art als besonders geschützt bestimmt ist, erteilt Ihnen das Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Stichwörter

    Tierzucht, Artenschutz, Tierzüchtung, Tierschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English