Haustierhaltung von besonders geschützten Wirbeltieren anzeigen

    Wenn Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten als Haustiere halten möchten, dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wirbeltiere der besonders geschützten Arten unterliegen der Meldepflicht. Der Halter muss unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie deren Kennzeichnung schriftlich anzeigen. Ebenso ist eine Verlegung des Standortes unverzüglich anzuzeigen.

    Zu den besonders geschützten Arten gehört unter anderem der überwiegende Teil der exotischen Tierarten, z.B. Affen, Papageienvögel, Landschildkröten, Riesenschlangen, Echsenarten (wie beispielsweise Taggeckos und Chamäleons), aber auch zahlreiche heimische Arten. Auch alle europäischen Vogelarten gehören dazu.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Die Meldungen sind an die zuständigen unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu richten. Die unteren Naturschutzbehörden beraten in Fragen der Kennzeichnung von Tieren und können Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften erteilen.

    Ansprechpartner

    Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Angaben: Die Meldung muss Angaben über

    • Zahl,
    • Art,
    • Alter,
    • Geschlecht,
    • Herkunft,
    • Verbleib,
    • Standort,
    • Verwendungszweck und
    • Kennzeichen

    der Tiere enthalten. In bestimmten Fällen können Dokumentationen (zum Beispiel Foto des Rücken- und Bauchpanzers einer Schildkröte, Foto des Kopfes einer Schlange) das Kennzeichen ersetzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auskunft, ob eine Art als besonders geschützt bestimmt ist, erteilt Ihnen das Wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Stichwörter

    Tierzucht, Artenschutz, Tierzüchtung, Tierschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English