Wohnsitz Anmeldung

    Meldepflicht

    Beschreibung

    Die Meldepflicht besteht für Personen ab dem 16. Lebensjahr, die eine neue Wohnung beziehen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

    Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.

    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Grundsätzlich teilen die Standesämter den Meldebehörden unverzüglich die Beurkundung der Geburt eines Kindes mit.

    Zuständigkeit

    An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ländereck

    Adresse

    Hausanschrift

    Ronneburger Str. 68a

    07580 Seelingstädt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Abzweig Bfw

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036608 963-10

    Fax: 036608 963-25

    E-Mail: info@laendereck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte in der Information im Erdgeschoss melden.

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Ländereck - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ronneburger Str. 68a

    07580 Seelingstädt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Abzweig Bfw

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036608 963-12

    E-Mail: mlampke@laendereck.de

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bundesmeldegesetz, Umzug, Wohnung, Wohnungswechsel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English