Wohnsitz Anmeldung

    Meldepflicht

    Beschreibung

    Die Meldepflicht besteht für Personen ab dem 16. Lebensjahr, die eine neue Wohnung beziehen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

    Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.

    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Grundsätzlich teilen die Standesämter den Meldebehörden unverzüglich die Beurkundung der Geburt eines Kindes mit.

    Zuständigkeit

    An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Am Ettersberg - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 23

    99439 Am Ettersberg

    Standesamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt sind barrierefrei im Erdgeschoss erreichbar.

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Gemeindeparkplatz
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036452 78526

    Telefon Festnetz: 036452 78516

    E-Mail: j.haupt@am-ettersberg.de

    E-Mail: a.schwenkenbecher@am-ettersberg.de

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bundesmeldegesetz, Umzug, Wohnung, Wohnungswechsel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English