Wohnsitz Anmeldung

    Meldepflicht

    Beschreibung

    Die Meldepflicht besteht für Personen ab dem 16. Lebensjahr, die eine neue Wohnung beziehen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

    Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.

    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Grundsätzlich teilen die Standesämter den Meldebehörden unverzüglich die Beurkundung der Geburt eines Kindes mit.

    Zuständigkeit

    An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Stadt Kölleda

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99625 Kölleda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: am Rathaus Markt 1
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 3635 450144

    Telefon Festnetz: +49 3635 450100

    E-Mail: info@koelleda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Umzug, Wohnungswechsel, Wohnung, Bundesmeldegesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English