Meldepflicht
Beschreibung
Die Meldepflicht besteht für Personen ab dem 16. Lebensjahr, die eine neue Wohnung beziehen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Grundsätzlich teilen die Standesämter den Meldebehörden unverzüglich die Beurkundung der Geburt eines Kindes mit.
Zuständigkeit
An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Gemeinde Kyffhäuserland - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Burgstraße
Anzahl: 14 Gebühren: nein - Parkplatz: Neuendorfstraße 3
Anzahl: 14 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bachstraße
Linien:- Bus: Linie 451 Sondershausen-Steinthaleben-Bad Frankenhausen
- Bus: Linie 530 Artern-Bad Frankenhausen-Sondershausen
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tanja Bohnhardt (Mitarbeiterin)
Herr Marco Burghardt (Mitarbeiter)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 19.11.2015
Stichwörter
Bundesmeldegesetz, Umzug, Wohnung, Wohnungswechsel