Wohnsitz Anmeldung

    Meldepflicht

    Beschreibung

    Die Meldepflicht besteht für Personen ab dem 16. Lebensjahr, die eine neue Wohnung beziehen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

    Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.

    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Grundsätzlich teilen die Standesämter den Meldebehörden unverzüglich die Beurkundung der Geburt eines Kindes mit.

    Zuständigkeit

    An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Geisa

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 27

    36419 Geisa

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Marktplatz 27

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036967 690

    Fax: 036967 69-119

    E-Mail: info@geisa.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadtverwaltung Geisa - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 27

    36419 Geisa

    Parkplätze

    • Parkplatz: Markplatz
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Montag geschlossen Dienstag 10:00 - 19:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nach Terminvereinbarung: jeden 1. Samstag im Monat von 09:00 - 11:00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036967 69-134

    Fax: 036967 69-119

    E-Mail: info@geisa.de

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang von der Rückseite des Rathauses

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bundesmeldegesetz, Umzug, Wohnung, Wohnungswechsel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English