Wohnsitz Anmeldung

    Meldepflicht

    Beschreibung

    Die Meldepflicht besteht für Personen ab dem 16. Lebensjahr, die eine neue Wohnung beziehen. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

    Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Personen einziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen.

    Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Grundsätzlich teilen die Standesämter den Meldebehörden unverzüglich die Beurkundung der Geburt eines Kindes mit.

    Hinweise für Erfurt: Meldebescheinigung

    Hinweise für Erfurt: Anmeldung: Einzug in eine Wohnung

    Hinweise für Erfurt: Lebensbescheinigung

    Hinweise für Erfurt: Adressaufkleber Personalausweis

    Zuständigkeit

    An das Meldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Meldeaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Wagner-Straße 1

    99084 Erfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: 52, 61, 155, 234/235
    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Straßenbahn: 1, 3, 4, 5, 6
    • Haltestelle: Anger
      Linie:
      • Straßenbahn: 2
    • Haltestelle: Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: 9, 51, 60

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 655-7844

    Fax: 0361 655-6502

    E-Mail: pass-meldewesen@erfurt.de

    Internet

    Formulare

    Bürgerservice: Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung
    Bürgerservice: Erklärung zur Wohnsituation bei gemeinsamen Sorgerecht
    ThAVEL-Onlinedienst: Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung
    Bürgerservice: Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
    Bürgerservice: Einverständniserklärung Sorgeberechtigte bei Umzug Kind

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnungswechsel, Wohnung, Bundesmeldegesetz, Umzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de