amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Ländereck

    Adresse

    Hausanschrift

    Ronneburger Str. 68a

    07580 Seelingstädt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Abzweig Bfw

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036608 963-10

    Fax: 036608 963-25

    E-Mail: info@laendereck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte in der Information im Erdgeschoss melden.

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltungsgemeinschaft Ländereck - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ronneburger Str. 68a

    07580 Seelingstädt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Ronneburger Straße 68 A
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Abzweig Bfw

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036608 963-12

    E-Mail: mlampke@laendereck.de

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    siehe Wohnsitz Anmeldung

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Meldenachweis, Meldekarte, Anmeldebescheinigung, Meldeschein, Meldeadresse, Meldebestätigung, Wohnungsnachweis, Meldung Bescheinigung, Melderegister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de