Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz am Stadthaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz am Stadthaus
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Hermsdorf-Klosterlausnitz
Linie:- Regionalbahn: Holzlandbahn Gera - Jena - Weimar
- Haltestelle: Am Alten Versuchsfeld/Keramikerstraße
Linie:- Bus: Stadtroda - Hermsdorf - Eisenberg
Öffnungszeiten
mit Termin Mo. 09:00 - 12:00 Uhr ohne Termin Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Mi. geschlossen mit Termin Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr mit Termin Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036601 577-49
Telefon Festnetz: 036601 577-48
Fax: 036601 577-50
E-Mail: meldeamt@vg-hermsdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
siehe Wohnsitz Anmeldung
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2022
Stichwörter
Meldekarte, Meldeadresse, Meldenachweis, Wohnungsnachweis, Meldebestätigung, Meldung Bescheinigung, Melderegister, Anmeldebescheinigung, Meldeschein