Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Unterwellenborn - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Kurzzeitparkplätze
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
dienstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr donnerstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:45 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03671 6731-49
Telefon Festnetz: 03671 6731-21
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
siehe Wohnsitz Anmeldung
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2022
Stichwörter
Meldenachweis, Meldekarte, Anmeldebescheinigung, Meldeschein, Meldeadresse, Meldebestätigung, Wohnungsnachweis, Meldung Bescheinigung, Melderegister