Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Hildburghausen - Amt 32 - Ordnungsamt, Pass- und Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Kehler (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03685 774-123
E-Mail: b.kehler@hildburghausen.de
Frau Heim (Sachbearbeiter)
Herr Wiedemann (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03685 774-116
E-Mail: d.wiedemann@hildburghausen.de
Frau Langguth (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03685 774-122
E-Mail: cl.langguth@hildburghausen.de
Herr Petter (Amtsleiter)
Telefon Festnetz: 03685 774-117
E-Mail: e.petter@hildburghausen.de
Stadtverwaltung Hildburghausen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heim (Sachbearbeiter)
Frau Kehler (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03685 774-123
E-Mail: b.kehler@hildburghausen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
siehe Wohnsitz Anmeldung
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2022
Stichwörter
Meldenachweis, Meldekarte, Anmeldebescheinigung, Meldeschein, Meldeadresse, Meldebestätigung, Wohnungsnachweis, Meldung Bescheinigung, Melderegister