Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Schmalkalden - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: neben der Heinrich-Heine-Bibliothek
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Hinweis: Samstag jeden ersten des Monats, Änderungen möglich
Kontakt
Telefon Festnetz: 03683 667-106
Telefon Festnetz: 03683 667-104
Telefon Festnetz: 03683 667-105
Telefon Festnetz: 03683 667-103
E-Mail: buergerbuero@schmalkalden.de
Bankverbindung
Stadt Schmalkalden
Empfänger: Stadt Schmalkalden
IBAN: DE81 8405 0000 1505 0000 30
BIC: HELADEF1RRS
Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse
erforderliche Unterlagen
siehe Wohnsitz Anmeldung
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2022
Stichwörter
Meldekarte, Meldeadresse, Meldenachweis, Wohnungsnachweis, Meldebestätigung, Meldung Bescheinigung, Melderegister, Anmeldebescheinigung, Meldeschein