amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Stadt An der Schmücke - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bahnhof 43

    06577 An der Schmücke

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz des Raiffeisen-Baumarktes
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Heldrungen
      Linien:
      • Bus: VGS 509 - Heldrungen-Hauteroda
      • Bus: VGS 519 - Heldrungen-Etzleben/Oldisleben-Hemleben
      • Regionalbahn: Linie Erfurt - Sangerhausen
      • Bus: VGS 520 - Heldrungen-Reinsdorf-Artern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr * Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr * Freitag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034673 72-134

    Telefon Festnetz: 034673 72-136

    E-Mail: ema@anderschmuecke.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt An der Schmücke

    Empfänger: Stadt An der Schmücke

    IBAN: DE34 8205 5000 0085 0192 83

    BIC: HELADEF1KYF

    Bankinstitut: Kyffhäusersparkasse

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    siehe Wohnsitz Anmeldung

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Meldenachweis, Meldekarte, Anmeldebescheinigung, Meldeschein, Meldeadresse, Meldebestätigung, Wohnungsnachweis, Meldung Bescheinigung, Melderegister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de