Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Werra-Suhl-Tal - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kirchstraße 9
99837 Werra-Suhl-Tal
Verwaltungssitz Ordnungsamt, Bauverwaltung und Finanzverwaltung
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Gebäude Markt 2
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Innenhof der Kirchstraße 9
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude Kirchstraße 9
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Berka/Werra Mitte
Postanschrift
Markt 1
99837 Werra-Suhl-Tal
Verwaltungssitz Hauptamt und Bürgermeister
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 12.00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 036922 33-133
E-Mail: info@vg-berka.de
erforderliche Unterlagen
siehe Wohnsitz Anmeldung
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2022
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldung Bescheinigung, Meldenachweis, Meldebestätigung, Anmeldebescheinigung, Meldekarte, Meldeadresse, Meldeschein, Melderegister