Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Gerstungen
Adresse
Hausanschrift
Cantus
Regionalbahn: Bahnhof Gerstungen
Wartburgmobil
Bus: Bahnhof Gerstungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Einheitsgemeinde Gerstungen - Bürgerservicebüro Gerstungen - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Wilhelmstraße 53
99834 Gerstungen
Kontakt
E-Mail: melde@gerstungen.de
Telefon Festnetz: 036922 245-212
Telefon Festnetz: 036922 245-0
Fax: 036922 245-500
erforderliche Unterlagen
siehe Wohnsitz Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2022