amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung ausstellen

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sollstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    99759 Sollstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Gemeindeamt und unmittelbarer Nähe
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Geschäftszeiten: Montag: 06:45 - 15:30 Uhr Dienstag: 06:45 - 15:30 Uhr Mittwoch: 06:45 - 15:30 Uhr Donnerstag 06:45 - 18:00 Uhr Freitag: 06:45 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036338 3580

    Fax: 036338 35858

    E-Mail: info@sollstedt.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Sollstedt

    Empfänger: Gemeinde Sollstedt

    IBAN: DE22 1203 0000 0000 9319 07

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG EF

    Weitere Informationen

    Meldebehörde, Standesamt, Friedhofsamt, Kasse und Steueramt sind rollstuhlgerecht zu erreichen. Restliche Ämter befinden sich in der oberen Etage, die nur via Treppe erreichbar sind.

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    siehe Wohnsitz Anmeldung

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnungsnachweis, Meldung Bescheinigung, Meldenachweis, Meldebestätigung, Anmeldebescheinigung, Meldekarte, Meldeadresse, Meldeschein, Melderegister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English