Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ellrich - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tina Othmani
Telefon Festnetz: 036332 25119
Internet
Bankverbindung
Stadt Ellrich
Empfänger: Stadt Ellrich
IBAN: DE60 8205 4052 0035 0403 30
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Stadt Ellrich
Empfänger: Stadt Ellrich
IBAN: DE18 2689 1484 0900 1000 00
BIC: GENODEF1OHA
Bankinstitut: Volksbank im Harz
erforderliche Unterlagen
siehe Wohnsitz Anmeldung
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2022
Stichwörter
Meldenachweis, Meldekarte, Anmeldebescheinigung, Meldeschein, Meldeadresse, Meldebestätigung, Wohnungsnachweis, Meldung Bescheinigung, Melderegister