Meldebestätigung ausstellen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Hinweise für Suhl: Meldebestätigung
Ansprechpartner:
Tel.: 03681/ 74 27 84
Ansprechpartner:
Tel.: 03681/ 74 27 84
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Einwohner-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Parkplatz: null
Anzahl: 53
Neues Rathaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742787(ltd. SB Fahrerlaubnisbehörde)
Telefon Festnetz: 03681 742779(SB Zulassung)
Telefon Festnetz: 03681 742384(Einwohnerwesen/Fundbüro)
Telefon Festnetz: 03681 742786(SB Einwohner- und Zulassungswesen)
Telefon Festnetz: 03681 742785(SB Einwohner- und Zulassungswesen)
Fax: 03681 742919
E-Mail: www.buergeramt@stadtsuhl.de
erforderliche Unterlagen
siehe Wohnsitz Anmeldung
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 11.01.2022