Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Erteilung

    Luftverkehr - Luftfahrerschein erwerben (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz)

    Sie möchten Privatpilot werden? Dann benötigen Sie einen Luftfahrerschein, den Sie nach erfolgreicher Ausbildung in einer Flugschule bei der Landesluftfahrtbehörde beantragen können. Sie können den erteilten Luftfahrerschein auch erneuern oder umwandeln lassen.

    Beschreibung

    Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz) in dem die jeweils erworbenen Berechtigungen eingetragen werden.

    Hinweis: Die Erlaubnisse für Verkehrs- und Berufsluftfahrzeugführer fallen in die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und die für Luftsportgeräteführer (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) in die Zuständigkeit der Luftsportverbände.

    Der Erwerb eines Luftfahrerscheins setzt den erfolgreichen Abschluss einer theoretischen und praktischen Ausbildung voraus. Die Ausbildung findet in einer genehmigten Luftfahrerschule (ATO) bzw. einer registrierten Luftfahrerschule (DTO) statt und umfasst die Vermittlung theoretischer Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten u.a. in Navigation, Luftfahrzeugkunde, Betriebsverfahren, Kommunikation, Meteorologie, Flugleistung und Flugplanung sowie Luftrecht. 

    Die Erneuerung der Berechtigung sowie die Umwandlung der Erlaubnis werden auf Antrag des Inhabers des Luftfahrerscheins vorgenommen.

    zuständige Stelle

    Thüringer Landesverwaltungsamt,

    Ref. 520, Luftverkehr

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Zuständigkeit

    Thüringer Landesverwaltungsamt

    Ref. 520, Luftverkehr

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

    Adresse

    Hausanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage Atrium
      Anzahl: 840  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Weimar Atrium
      Linie:
      • Bus: 1, 2, 3, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0361 57332-1462

    Telefon Festnetz: 0361 57332-1403

    E-Mail: guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung
    Antrag auf Abnahme der praktische Prüfung BPL oder LAPL (B) (Ballon)
    Antrag auf Abnahme der praktische Prüfung PPL (A) oder LAPL (A) (Motorflug)
    Antrag auf Abnahme der praktische Prüfung PPL (H) oder LAPL (H) (Hubschrauber)
    Antrag auf Abnahme der praktische Prüfung SPL oder LSPL (S) (Segelflug)
    Antrag auf Abnahme der Theorieprüfung
    Antrag auf Abnahme der Theorieprüfung - Bestätigung der Prüfungsreife
    Antrag auf Änderung eines Luftverkehrbetreiberzeugnisses (AOC) nach ORA. GEN. 130 der VO 965/2012
    Antrag auf Änderung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) nach ORA. GEN. 130 oder VO (EU) 1178/2011
    Antrag auf Durchführung einer Zuverlerlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LUFTSIG für Luftfahrer
    Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG für Sicherheitsbeauftragte
    Antrag auf Erneuerung Klassen/Musterberechtigungen
    Antrag auf Erteilung einer Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg unbemannten Luftfahrtsysteme bis 5 kg Gesamtmasse im Freistaat Thüringen
    Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für einen unbemannten Freiballon (Wetterballon) im Freistaat Thüringen
    Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis oder Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten im Freistaat Thüringen
    Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung zum Aufstieg eines unbemannten Fesselballon

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Von der Luftfahrerschule vorzulegen:

    Anmeldung zur Ausbildung

    Anmeldung zur Teilnahme an den Prüfungen

    nur bei Luftfahrerscheinen für motorgetriebene Luftfahrzeuge: Gültige Bescheinigung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

    Kopie des Personalausweises

    Vom Bewerber vorzulegen:  

    Gültiges Tauglichkeitszeugnis eines Flugmediziners

    Erklärung über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren

    bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

    nur bei SPL (ohne TMG) und BPL: Führungszeugnis (Belegart O

    Auszug aus dem Fahreignungsregister

    Kopie Sprechfunkzeugnis (sofern vorhanden)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Fachliche Voraussetzungen:

    Ausbildung in Theorie und Praxis mit gesetzlich festgelegter Mindestanzahl an Flugstunden, Starts und Landungen

    erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung

    Nachweis des Erwerbs von praktischen Sprechfunkrechten (z.B. BZF)

    Persönliche Voraussetzungen:

    je nach Art der Erlaubnis Mindestalter

    charakterliche Zuverlässigkeit

    durch einen Flugmediziner festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) (Erlaubnis für Luftfahrer)
    • Verordnung (EU) Nr. 1178/2011
      Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR
    • Verordnung (EU) 2018/1976
      DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1976 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2018 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates
    • Verordnung (EU) 2018/395
      Verordnung (EU) 2018/395 der Kommission vom 13. März 2018 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
    • Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Erwerb eines Luftfahrerscheins

    Haben Sie alle erforderlichen  Fächer im Theorieunterricht der Luftfahrerschule behandelt, erfolgt anschließend das Ablegen der Theorieprüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt. Haben Sie auch diese Hürde erfolgreich gemeistert, folgt der praktische Unterricht. Nach Erreichen der Prüfungsreife meldet Sie die Luftfahrerschule zur praktischen Prüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt an. Dieses erteilt einen Prüferauftrag mit einem zugelassenen Flugprüfer. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann Ihnen - nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen - die Lizenz ausgestellt werden.

    Erneuerung

    Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer einer Berechtigung abgelaufen ist, kann diese auf Antrag erneuert werden, indem eine Auffrischungsschulung erfolgt und eine Befähigungsüberprüfung absolviert wird.

    Umwandlung

    Auf Antrag können die sich aus der Lizenz ergebenden Rechte umgewandelt werden.

    Fristen

    Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten nach Prüfungsbeginn.

    Bestehen der praktischen Prüfung: innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung.

    Verlängerung der Erlaubnis: Vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis.

    Kosten

    Für die Erteilung eines Luftfahrerscheins wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 50,00 € - 70,00 € erhoben.

    Nicht darin enthalten sind die Verwaltungsgebühren und Auslagen für die theoretische und praktische Prüfung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Luftverkehr, Luftfahrerschein PPL, Pilotenlizenz, Luftfahrerschein SPL, Luftfahrerschein Umwandlung, Luftfahrerschein LAPL, Luftfahrerschein Klassenberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English