Luftverkehr - Luftfahrerschein erwerben (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz)
Sie möchten Privatpilot werden? Dann benötigen Sie einen Luftfahrerschein, den Sie nach erfolgreicher Ausbildung in einer Flugschule bei der Landesluftfahrtbehörde beantragen können. Sie können den erteilten Luftfahrerschein auch erneuern oder umwandeln lassen.
Beschreibung
Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz) in dem die jeweils erworbenen Berechtigungen eingetragen werden.
Hinweis: Die Erlaubnisse für Verkehrs- und Berufsluftfahrzeugführer fallen in die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und die für Luftsportgeräteführer (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) in die Zuständigkeit der Luftsportverbände.
Der Erwerb eines Luftfahrerscheins setzt den erfolgreichen Abschluss einer theoretischen und praktischen Ausbildung voraus. Die Ausbildung findet in einer genehmigten Luftfahrerschule (ATO) bzw. einer registrierten Luftfahrerschule (DTO) statt und umfasst die Vermittlung theoretischer Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten u.a. in Navigation, Luftfahrzeugkunde, Betriebsverfahren, Kommunikation, Meteorologie, Flugleistung und Flugplanung sowie Luftrecht.
Die Erneuerung der Berechtigung sowie die Umwandlung der Erlaubnis werden auf Antrag des Inhabers des Luftfahrerscheins vorgenommen.
zuständige Stelle
Thüringer Landesverwaltungsamt,
Ref. 520, Luftverkehr
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Zuständigkeit
Thüringer Landesverwaltungsamt
Ref. 520, Luftverkehr
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Ansprechpartner
Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja
Weimar Atrium
Bus: 1, 2, 3, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Formulare
Antrag auf Abnahme der praktische Prüfung PPL (A) oder LAPL (A) (Motorflug)
Antrag auf Abnahme der praktische Prüfung PPL (H) oder LAPL (H) (Hubschrauber)
Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG für Sicherheitsbeauftragte
Antrag auf Durchführung einer Zuverlerlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LUFTSIG für Luftfahrer
Antrag auf Erteilung einer Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg unbemannten Luftfahrtsysteme bis 5 kg Gesamtmasse im Freistaat Thüringen
Antrag auf Erneuerung Klassen/Musterberechtigungen
Antrag auf Abnahme der praktische Prüfung BPL oder LAPL (B) (Ballon)
Antrag auf Änderung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) nach ORA. GEN. 130 oder VO (EU) 1178/2011
Antrag auf Änderung eines Luftverkehrbetreiberzeugnisses (AOC) nach ORA. GEN. 130 der VO 965/2012
Antrag auf Abnahme der praktische Prüfung SPL oder LSPL (S) (Segelflug)
Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für einen unbemannten Freiballon (Wetterballon) im Freistaat Thüringen
Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung zum Aufstieg eines unbemannten Fesselballon
Antrag auf Abnahme der Theorieprüfung
Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis oder Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten im Freistaat Thüringen
Antrag auf Abnahme der Theorieprüfung - Bestätigung der Prüfungsreife
Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung
erforderliche Unterlagen
Von der Luftfahrerschule vorzulegen:
Anmeldung zur Ausbildung
Anmeldung zur Teilnahme an den Prüfungen
nur bei Luftfahrerscheinen für motorgetriebene Luftfahrzeuge: Gültige Bescheinigung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Kopie des Personalausweises
Vom Bewerber vorzulegen:
Gültiges Tauglichkeitszeugnis eines Flugmediziners
Erklärung über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren
bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
nur bei SPL (ohne TMG) und BPL: Führungszeugnis (Belegart O
Auszug aus dem Fahreignungsregister
Kopie Sprechfunkzeugnis (sofern vorhanden)
Formulare
Voraussetzungen
Fachliche Voraussetzungen:
Ausbildung in Theorie und Praxis mit gesetzlich festgelegter Mindestanzahl an Flugstunden, Starts und Landungen
erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung
Nachweis des Erwerbs von praktischen Sprechfunkrechten (z.B. BZF)
Persönliche Voraussetzungen:
je nach Art der Erlaubnis Mindestalter
charakterliche Zuverlässigkeit
durch einen Flugmediziner festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) (Erlaubnis für Luftfahrer)
- Verordnung (EU) Nr. 1178/2011Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR
- Verordnung (EU) 2018/1976DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1976 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2018 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Segelflugzeugen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Verordnung (EU) 2018/395Verordnung (EU) 2018/395 der Kommission vom 13. März 2018 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Erwerb eines Luftfahrerscheins
Haben Sie alle erforderlichen Fächer im Theorieunterricht der Luftfahrerschule behandelt, erfolgt anschließend das Ablegen der Theorieprüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt. Haben Sie auch diese Hürde erfolgreich gemeistert, folgt der praktische Unterricht. Nach Erreichen der Prüfungsreife meldet Sie die Luftfahrerschule zur praktischen Prüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt an. Dieses erteilt einen Prüferauftrag mit einem zugelassenen Flugprüfer. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann Ihnen – nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen – die Lizenz ausgestellt werden.
Erneuerung
Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer einer Berechtigung abgelaufen ist, kann diese auf Antrag erneuert werden, indem eine Auffrischungsschulung erfolgt und eine Befähigungsüberprüfung absolviert wird.
Umwandlung
Auf Antrag können die sich aus der Lizenz ergebenden Rechte umgewandelt werden.
Fristen
Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten nach Prüfungsbeginn.
Bestehen der praktischen Prüfung: innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung.
Verlängerung der Erlaubnis: Vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis.
Kosten
Für die Erteilung eines Luftfahrerscheins wird eine Verwaltungsgebühr i.H.v. 50,00 € – 70,00 € erhoben.
Nicht darin enthalten sind die Verwaltungsgebühren und Auslagen für die theoretische und praktische Prüfung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 07.12.2021