Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz der Verbraucher/innen.
Beschreibung
Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen zu gewährleisten. Das obliegt in Thüringen den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie dem Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz.
Im Lebensmittelrecht gilt der Grundsatz, dass die Betriebe und Einrichtungen, die Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände herstellen, importieren, be- oder verarbeiten und in den Verkehr bringen, die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Produkte im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen müssen.
Die Mitarbeiter der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten überprüfen stichprobenweise die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen auf allen Handelsstufen vom Hersteller oder Importeur bis zum Einzelhandel sowie in Betrieben der Gastronomie und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Sie sind die Ansprechpartner für Anliegen der Bürger im Zusammenhang mit lebensmittelrechtlichen Fragen.
Die sensorische, chemisch-analytische sowie mikrobiologische Untersuchung und Beurteilung der durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter entnommenen Proben erfolgt im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.
Zuständigkeit
An das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Obertshäuser Platz
Anzahl: 200
Gebühren: nein
Obertshäuser Platz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Empfänger: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
IBAN: DE12 8405 0000 1305 0046 35
BIC: HELADEF1RRS
Bankinstitut: Rhön-Rennsteig-Sparkasse
Rechtsgrundlage(n)
- EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG)Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen (ThürVV-Lebensmittelüberwachung)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) am 18.07.2019
Stichwörter
Veterinäramt, Futtermittel