Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz der Verbraucher/innen.
Beschreibung
Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen zu gewährleisten. Das obliegt in Thüringen den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie dem Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz.
Im Lebensmittelrecht gilt der Grundsatz, dass die Betriebe und Einrichtungen, die Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände herstellen, importieren, be- oder verarbeiten und in den Verkehr bringen, die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Produkte im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen müssen.
Die Mitarbeiter der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten überprüfen stichprobenweise die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen auf allen Handelsstufen vom Hersteller oder Importeur bis zum Einzelhandel sowie in Betrieben der Gastronomie und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Sie sind die Ansprechpartner für Anliegen der Bürger im Zusammenhang mit lebensmittelrechtlichen Fragen.
Die sensorische, chemisch-analytische sowie mikrobiologische Untersuchung und Beurteilung der durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter entnommenen Proben erfolgt im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.
Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Lebensmittelüberwachung
Auch die Kontrolle von Märkten, Volks- und Straßenfesten fällt in den Überwachungsbereich.
Auf unserem Merkblatt Märkte, Straßen- und Volksfeste finden Sie die hygienischen Mindestanforderungen bei der Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln
Auch die Kontrolle von Märkten, Volks- und Straßenfesten fällt in den Überwachungsbereich.
Auf unserem Merkblatt Märkte, Straßen- und Volksfeste finden Sie die hygienischen Mindestanforderungen bei der Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln
Zuständigkeit
An das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung, Weimar
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung, Weimar
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 2014
99423 Weimar
Postanschrift
99401 Weimar
Postanschrift
Postfach 2014
99401 Weimar
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
- EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG)Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen (ThürVV-Lebensmittelüberwachung)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) am 18.07.2019