Lebensmittelsicherheit Prüfung

    Lebensmittelüberwachung

    Die Lebensmittelüberwachung dient dem Schutz der Verbraucher/innen.

    Beschreibung

    Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat die Aufgabe, den Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung im Verkehr mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabakerzeugnissen zu gewährleisten. Das obliegt in Thüringen den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte sowie dem Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz.

    Im Lebensmittelrecht gilt der Grundsatz, dass die Betriebe und Einrichtungen, die Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände herstellen, importieren, be- oder verarbeiten und in den Verkehr bringen, die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Produkte im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen müssen.

    Die Mitarbeiter der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten überprüfen stichprobenweise die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen auf allen Handelsstufen vom Hersteller oder Importeur bis zum Einzelhandel sowie in Betrieben der Gastronomie und in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Sie sind die Ansprechpartner für Anliegen der Bürger im Zusammenhang mit lebensmittelrechtlichen Fragen.

    Die sensorische, chemisch-analytische sowie mikrobiologische Untersuchung und Beurteilung der durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter entnommenen Proben erfolgt im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Lebensmittelüberwachung

    Auch die Kontrolle von Märkten, Volks- und Straßenfesten fällt in den Überwachungsbereich.

    Auf unserem Merkblatt Märkte, Straßen- und Volksfeste finden Sie die hygienischen Mindestanforderungen bei der Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln

    Zuständigkeit

    An das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung, Weimar
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung, Weimar
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-851

    Fax: 03643 762-850

    E-Mail: veterinaeramt@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau A. Rettkowitz

      Telefon Festnetz: +49 3643 762-853

    • Frau N. Wagner

      Telefon Festnetz: +49 3643 762-851

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) am 18.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Veterinäramt, Futtermittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English