Ladenöffnungszeiten
In Thüringen gelten Öffnungsvorschriften für Verkaufsstellen nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes.
Beschreibung
Nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 20.00 Uhr geöffnet sein.
An Sonn- und Feiertagen, an Sonnabenden ab 20.00 Uhr sowie am 24. Dezember, sofern dieser auf einen Werktag fällt, ab 14 Uhr, sind Einzelhandelsunternehmen geschlossen zu halten.
Für bestimmte Verkaufsstellen (z. B. Apotheken, Tankstellen und Verkaufstellen auf Bahnhöfen, Flughäfen und an Schiffsanlegestellen, in Kur-, Ausflugs-, Erholungs-, Wallfahrtsorten), für die Abgabe bestimmter Waren sowie für den Verkauf an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr gelten Ausnahmeregelungen.
Im Gaststättengewerbe dürfen Gewerbetreibende oder Dritte auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten Zubehörwaren an Gäste abgeben.
Das Ladenöffnungsgesetz gilt nicht für den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer), für Gaststätten, Videotheken und andere Dienstleistungsbetriebe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für den Vollzug des Ladenöffnungsgesetzes, wozu auch die Zulassung weiterer Öffnungszeiten zählt, sind grundsätzlich die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.
Ansprechpartner
Landratsamt Weimarer Land - Untere Gewerbebehörde
Aktuelles
Die unter Gewerbebehörde ist zuständig für alle Belange der Gewerbetreibenden, etwa zur An- oder Ummeldung eines Gewerbes. Weitere Dienstleistungen sind  Thüringer Gaststättenrecht/ Speerzeitregelung, Erteilung einer Reisegewerbekarte, Erteilung einer Spielhallenerlaubnis/ Aufstellung von Spielgeräten in der Gastronomie.
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
Anzahl: 200
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen