Ladenöffnungszeiten
In Thüringen gelten Öffnungsvorschriften für Verkaufsstellen nach dem Ladenöffnungsgesetz des Landes.
Beschreibung
Nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 20.00 Uhr geöffnet sein.
An Sonn- und Feiertagen, an Sonnabenden ab 20.00 Uhr sowie am 24. Dezember, sofern dieser auf einen Werktag fällt, ab 14 Uhr, sind Einzelhandelsunternehmen geschlossen zu halten.
Für bestimmte Verkaufsstellen (z. B. Apotheken, Tankstellen und Verkaufstellen auf Bahnhöfen, Flughäfen und an Schiffsanlegestellen, in Kur-, Ausflugs-, Erholungs-, Wallfahrtsorten), für die Abgabe bestimmter Waren sowie für den Verkauf an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr gelten Ausnahmeregelungen.
Im Gaststättengewerbe dürfen Gewerbetreibende oder Dritte auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten Zubehörwaren an Gäste abgeben.
Das Ladenöffnungsgesetz gilt nicht für den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer), für Gaststätten, Videotheken und andere Dienstleistungsbetriebe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Für den Vollzug des Ladenöffnungsgesetzes, wozu auch die Zulassung weiterer Öffnungszeiten zählt, sind grundsätzlich die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.
Ansprechpartner
Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Ordnung, Gewerbe und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr Dienstag 08:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:30-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich!
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 911-3208(Personenstandswesen)
Telefon Festnetz: 03631 911-3211
Telefon Festnetz: 03631 911-3210
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen