Kriegsopferfürsorge Gewährung

    Kriegsopferfürsorge

    Hier erhalten Sie Informationen zur Kriegsopferfürsorge und deren Beantragung.

    Beschreibung

    Die Kriegsopferfürsorge dient der Ergänzung der Rentenleistungen für Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht durch besondere Hilfen im Einzelfall.
    Sie umfasst:

    • Leistungen zur individuellen Ergänzung der übrigen Versorgungsleistungen,

    • u. a. ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt,

    • Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und zur Pflege sowie Erholungshilfe.

    Leistungen der Kriegsopferfürsorge bzw. erweiterte Leistungen nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für anwendbar erklären, sind, wenn nicht schädigungsbedingt, einkommens- und vermögensabhängig, d. h. Leistungen müssen berechnet werden.

    Zuständigkeit

    An das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Rehabilitation - Referat 620

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Str. 4

    98527 Suhl

    Parkplätze

    • Parkplatz: Karl-Liebknecht-Straße
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Suhl - Bahnhof
      Linie:
      • Bus: Haltestelle Kommerstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57331-5467

    Fax: 0381 57331-5372

    E-Mail: Poststelle.Suhl@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch den Antrag auf Gewährung einer Leistung im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (KOF) zu verwenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Hinweise zu den möglichen Leistungen, anspruchsberechtigten Personenkreis und weitere Voraussetzungen siehe Informationsblatt zur Kriegsopferfürsorge.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landesverwaltungsamt am 31.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Versehrtenrente, Invalidenrente, Beschädigtenrente für Kriegsopfer, Lebenslagen, Ausgleich, Schädigung, Versorgungsanspruch, Leistungsgewährung, Kriegsopferversorgung, Verlust, Bundesversorgungsgesetz, Entschädigungsrecht, Beschädigte, Fürsorgeleistung, Hinterbliebene

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de