Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße
Aktuelles
Gemeinde Ilmtal-Weinstraße ist durch den Landtagsbeschluss vom 19.12.2013 als Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden Liebstedt, Mattstedt, Niederreißen, Niederroßla, Nirmsdorf, Oberreißen, Oßmannstedt, Pfiffelbach und Willerstedt zum 31.12.2013 entstanden. Sie übernimmt für die Gemeinde Kromsdorf die Aufgabe einer erfüllenden Gemeinde.
Beschreibung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
verehrte Gäste,
ich begrüße Sie recht herzlich in der Landgemeinde Ilmtal-Weinstraße. Mit einem schnellen "Klick" erhalten Sie auf unserer Homepage www.ilmtal-weinstrasse.de hier aktuelle Informationen und erfahren viel Wissenswertes über unsere Gemeinde.
Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße entstand am 31. Dezember 2013 durch die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße und der dazugehörigen Gemeinden (mit Ausnahme von Kromsdorf).
Die Gemeinde Ilmtal-Weinstraße besteht aus neun Ortschaften:
- Liebstedt mit dem Ortsteil Goldbach
- Mattstedt
- Niederreißen
- Niederroßla
- Nirmsdorf
- Oberreißen
- Oßmannstedt mit dem Ortsteil Ulrichshalben
- Pfiffelbach mit dem Ortsteil Wersdorf
- Willerstedt
Die Gemeinde Kromsdorf mit ihrem Ortsteil Denstedt wird von der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße erfüllt.
Stöbern Sie auf diesen Internetseiten, um unsere Gemeinde zu erkunden. Unsere Ortschaften haben sich im Laufe der letzten Jahre zu gepflegten und sehenswerten Kleinoden entwickelt. Sie verfügen über eine reichhaltige Geschichte und ein vielseitiges und geistig-kulturelles Leben. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Kultur-, Sport- und anderen Vereinen. Sie helfen Traditionen zu bewahren und ein neues Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln.
Nutzen Sie aber auch die Gelegenheit, uns außerhalb des "www" kennen zu lernen und gehen sie vor Ort auf Entdeckungsreise.
Unser Anliegen ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung - auch auf unserer Homepage. Deshalb sind wir für Ihre etwaigen Verbesserungsvorschläge, Wünsche und Fragen dankbar und offen.
Herzlichst
Ihr Bürgermeister
Thomas Gottweiss
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 - 11.30 Uhr Bitte beachten Sie das unsere Mitarbeiter gleitende Arbeitszeit haben. Falls Sie Ihren Gesprächspartner außerhalb der Kernzeit (Mo.-Fr. 9-12, Mo. - Mi. 13-15 Uhr, Do. 13-18 Uhr) nicht erreichen sollten, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte beachten Sie, dass in unserem Einwohnermeldeamt nur Barzahlung möglich ist!
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Ilmtal-Weinstraße
Empfänger: Gemeinde Ilmtal-Weinstraße
IBAN: DE76 8206 4188 0000 8060 99
BIC: GENODEF1WE1
Bankinstitut: VR-Bank Weimar e.G.
Gemeinde Ilmtal-Weinstraße
Empfänger: Gemeinde Ilmtal-Weinstraße
IBAN: DE39 8205 1000 0301 0347 61
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten
Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)
Bankeinzugsermächtigung
Weitere Informationen
Die neu errichtete rollstuhlgerechte Zuwegung erfolgt über das Hauptgebäude der Agrargesellschaft Pfiffelbach. Für die Bürger und Bürgerinnen, welche auf diese Möglichkeit zurückgreifen möchten, empfehlen wir die vorherige telefonische Kontaktaufnahme. so finden Sie uns:
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.08.2022
Stichwörter
Kinderbetreuung, Tagesmutter, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Tagesvater, Krippe, Tagespflegebörse, Tagespflegeplatz, Kiga, KITA