• Grimmelshausen (Landkreis Hildburghausen, Thüringen)
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

Kind in KiTa anmelden

Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

Beschreibung

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Hinweise für Feldstein: Kindertageseinrichtungen

Für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Mitgliedsgemeinde der VG Feldstein haben, stehen in den Gemeinden Reurieth, Oberstadt, Lengfeld und St. Bernhardt Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den einzelnen Einrichtungen erhalten Sie unter nachfolgenden LINK

Für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Mitgliedsgemeinde der VG Feldstein haben, stehen in den Gemeinden Reurieth, Oberstadt, Lengfeld und St. Bernhardt Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den einzelnen Einrichtungen erhalten Sie unter nachfolgenden LINK

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Verwaltungsgemeinschaft Feldstein - Hauptamt

Adresse

Hausanschrift

Markt 1

98660 Themar

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:0 - 16:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr   ; Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:0 - 16:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr  

Kontakt

Telefon Festnetz: 036873 688-25

E-Mail: hauptamt@vg-feldstein.de

Formulare

Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)

Version

Technisch erstellt am 04.04.2016

Technisch geändert am 05.11.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Formulare

Hinweise für Feldstein: Kindertageseinrichtungen

Die Anträge für eine Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung können Sie in der Einrichtung oder bei der VG Feldstein abgeben.

Für die Antragstellung können Sie die zentralen Formulare (rechts) verwenden.

Formulare für die jeweilige Einrichtung finden Sie auch hier:

Die Anträge für eine Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung können Sie in der Einrichtung oder bei der VG Feldstein abgeben.

Für die Antragstellung können Sie die zentralen Formulare (rechts) verwenden.

Formulare für die jeweilige Einrichtung finden Sie auch hier:

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Kosten

Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

Hinweise für Feldstein: Kindertageseinrichtungen

Die Gebühren für die Betreuung der Kinder in den jeweiligen Einrichtungen richten sich nach den jeweiligen Gebührensatzungen der Kindertageseinrichtung. Diese stellen wir über den LINK auf unsere Homepage zur Verfügung. Sie finden die Satzung unter der jeweiligen Gemeinde, die eine Einrichtung unterhält.

Die Gebühren für die Betreuung der Kinder in den jeweiligen Einrichtungen richten sich nach den jeweiligen Gebührensatzungen der Kindertageseinrichtung. Diese stellen wir über den LINK auf unsere Homepage zur Verfügung. Sie finden die Satzung unter der jeweiligen Gemeinde, die eine Einrichtung unterhält.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.08.2022

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 24.01.2024

Stichwörter

Kinderbetreuung, Tagesmutter, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Tagesvater, Krippe, Tagespflegebörse, Tagespflegeplatz, Kiga, KITA

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024