Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Hinweise für Feldstein: Kindertageseinrichtungen
Für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Mitgliedsgemeinde der VG Feldstein haben, stehen in den Gemeinden Reurieth, Oberstadt, Lengfeld und St. Bernhardt Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den einzelnen Einrichtungen erhalten Sie unter nachfolgenden LINK
Für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Mitgliedsgemeinde der VG Feldstein haben, stehen in den Gemeinden Reurieth, Oberstadt, Lengfeld und St. Bernhardt Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den einzelnen Einrichtungen erhalten Sie unter nachfolgenden LINK
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Feldstein - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus auf dem Markt
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Bahnhof Themar
Zentrale Haltestelle Themar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:0 - 16:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: 036873 688-25
E-Mail: hauptamt@vg-feldstein.de
Formulare
Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten
Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)
Bankeinzugsermächtigung
Formulare
Hinweise für Feldstein: Kindertageseinrichtungen
Die Anträge für eine Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung können Sie in der Einrichtung oder bei der VG Feldstein abgeben.
Für die Antragstellung können Sie die zentralen Formulare (rechts) verwenden.
Formulare für die jeweilige Einrichtung finden Sie auch hier:
Die Anträge für eine Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung können Sie in der Einrichtung oder bei der VG Feldstein abgeben.
Für die Antragstellung können Sie die zentralen Formulare (rechts) verwenden.
Formulare für die jeweilige Einrichtung finden Sie auch hier:
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Hinweise für Feldstein: Kindertageseinrichtungen
Die Gebühren für die Betreuung der Kinder in den jeweiligen Einrichtungen richten sich nach den jeweiligen Gebührensatzungen der Kindertageseinrichtung. Diese stellen wir über den LINK auf unsere Homepage zur Verfügung. Sie finden die Satzung unter der jeweiligen Gemeinde, die eine Einrichtung unterhält.
Die Gebühren für die Betreuung der Kinder in den jeweiligen Einrichtungen richten sich nach den jeweiligen Gebührensatzungen der Kindertageseinrichtung. Diese stellen wir über den LINK auf unsere Homepage zur Verfügung. Sie finden die Satzung unter der jeweiligen Gemeinde, die eine Einrichtung unterhält.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.08.2022