Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Treffurt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Blobach
Linie:- Bus: 170, 75 und 76
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Theresa Braunhold (Mitarbeiterin)
Herr Danilo Braunholz (Fachbereichsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 036923 51527
Fax: 036923 51538
E-Mail: bauamt@sv-treffurt.thueringen.de
Herr Andreas Fiedler (Mitarbeiter)
Frau Sabine Fiedler (Mitarbeiterin)
Herr Detlef Händel (Fachbereichsleiter)
Frau Anne Hoffmann (Mitarbeiterin)
Frau Anette Jäschke (Mitarbeiterin)
Herr Heiko Jauernik (Fachbereichsleiter)
Frau Nicole John (Mitarbeiterin)
Frau Annette Kleinsteuber (Fachbereichsleiterin)
Frau Corinna König (Mitarbeiterin)
Frau Sabine Roth (Mitarbeiterin)
Frau Alexandra Senf (Mitarbeiterin)
Frau Sabine Merz (Standesbeamtin)
Frau Andrea Müller (Mitarbeiterin)
Herr Michael Reinz (Bürgermeister)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 036923 51511
Frau Corda Müller (Mitarbeiterin)
Frau Petra Schnell (Mitarbeiterin)
Frau Nadine Schwanz (Mitarbeiterin)
Frau Corinna Stein (Mitarbeiterin)
Frau Regina Stephan (Mitarbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20
BIC: GENODEF1ESW
Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Formulare
Bankeinzugsermächtigung
Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten
Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)
Stadtverwaltung Treffurt - FD Kita und Jugend
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktplatz
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Blobach
Linie:- Bus: 170, 75 und 76
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Theresa Braunhold (Mitarbeiterin)
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE20 8405 5050 0000 0102 35
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Stadtverwaltung Treffurt
Empfänger: Stadtverwaltung Treffurt
IBAN: DE79 5226 0385 0007 6885 20
BIC: GENODEF1ESW
Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG
Formulare
Kita Gebührensatzung 1. Änderung
Kita Benutzungssatzung
Kita Gebührensatzung
Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten
Bankeinzugsermächtigung
Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)
Stichwörter
Jugendarbeit, Kindertagesstätte
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.08.2022
Stichwörter
Tagespflegeplatz, KITA, Tagesvater, Krippe, Tagesmutter, Tagespflegebörse, Kiga, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Kinderbetreuung