Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Hinweise für Nordhausen: Kita-Card
Um es Eltern zu erleichtern, sich um einen Kita-Platz zu kümmern und dabei dem Wunsch- und Wahlrecht zu entsprechen, wird in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises eine einheitliche Kita–Card ausgegeben. Die Kita-Card ist nach Antragstellung kostenfrei im Landratsamt Nordhausen bzw. für Einwohner der Stadt Nordhausen im Rathaus erhältlich. Der Antrag sollte mind. sechs Monate bevor ein Kind eine Einrichtung besuchen soll gestellt weden. Die Beantragung kann persönlich unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und dem Personalausweis der Eltern bzw. auf dem Postweg mit den beigefügten Kopien der Dokumente erfolgen. Mit der Kita-Card können Eltern ihr Kind in der Kindertageseinrichtung ihrer Wahl langfristig verbindlich anmelden und sich damit frühzeitig einen Betreuungsplatz sichern. Bei der Anmeldung des Kindes nimmt die Einrichtung die Kita-Card entgegen und verwahrt sie bis zum Ende der Betreuungszeit. Bei einem Wechsel der Einrichtung bekommen Sie die Kita-Card ausgehändigt und hinterlegen diese in der anderen Einrichtung.
Um es Eltern zu erleichtern, sich um einen Kita-Platz zu kümmern und dabei dem Wunsch- und Wahlrecht zu entsprechen, wird in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises eine einheitliche Kita-Card ausgegeben. Die Kita-Card ist nach Antragstellung kostenfrei im Landratsamt Nordhausen bzw. für Einwohner der Stadt Nordhausen im Rathaus erhältlich. Der Antrag sollte mind. sechs Monate bevor ein Kind eine Einrichtung besuchen soll gestellt weden. Die Beantragung kann persönlich unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und dem Personalausweis der Eltern bzw. auf dem Postweg mit den beigefügten Kopien der Dokumente erfolgen. Mit der Kita-Card können Eltern ihr Kind in der Kindertageseinrichtung ihrer Wahl langfristig verbindlich anmelden und sich damit frühzeitig einen Betreuungsplatz sichern. Bei der Anmeldung des Kindes nimmt die Einrichtung die Kita-Card entgegen und verwahrt sie bis zum Ende der Betreuungszeit. Bei einem Wechsel der Einrichtung bekommen Sie die Kita-Card ausgehändigt und hinterlegen diese in der anderen Einrichtung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Kita und Jugendpflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03631 911-5301
Telefon Festnetz: 03631 911-5201
E-Mail: jugendpflege@lrandh.thueringen.de
E-Mail: kita@lrandh.thueringen.de
Internet
Formulare
Antrag Kita-Card
Antrag Kita-Card
Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)
Bankeinzugsermächtigung
Gemeindeverwaltung Werther
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Parkplatz: Gemeindverwaltung Werther
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof Werther
Bus: Linienbus Nordhausen-Wolkramshausen
Regionalbahn: Nordhausen-Wolkramshausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 09.00-12.00 Uhr, 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 -12.00 Uhr, 13.00-15.30 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Formulare
Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)
Bankeinzugsermächtigung
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss mit Bauamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt ist rollstuhlgerecht zu erreichen.
Gemeindeverwaltung Werther - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Parkplatz: Gemeindverwaltung Werther
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof Werther
Bus: Linienbus Nordhausen-Wolkramshausen
Regionalbahn: Nordhausen-Wolkramshausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Internet
Formulare
Abmeldung meines Kindes vom Kindergarten
Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)
Bankeinzugsermächtigung
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.08.2022
Hinweise für Nordhausen: Kita-Card
Fachlich freigegeben durch BürgerServiceZentrum