Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Nordhausen: Kita-Card

    Um es Eltern zu erleichtern, sich um einen Kita-Platz zu kümmern und dabei dem Wunsch- und Wahlrecht zu entsprechen, wird in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises eine einheitliche Kita–Card ausgegeben. Die Kita-Card ist nach Antragstellung kostenfrei im Landratsamt Nordhausen bzw. für Einwohner der Stadt Nordhausen im Rathaus erhältlich. Der Antrag sollte mind. sechs Monate bevor ein Kind eine Einrichtung besuchen soll gestellt weden. Die Beantragung kann persönlich unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und dem Personalausweis der Eltern bzw. auf dem Postweg mit den beigefügten Kopien der Dokumente erfolgen. Mit der Kita-Card können Eltern ihr Kind in der Kindertageseinrichtung ihrer Wahl langfristig verbindlich anmelden und sich damit frühzeitig einen Betreuungsplatz sichern. Bei der Anmeldung des Kindes nimmt die Einrichtung die Kita-Card entgegen und verwahrt sie bis zum Ende der Betreuungszeit. Bei einem Wechsel der Einrichtung bekommen Sie die Kita-Card ausgehändigt und hinterlegen diese in der anderen Einrichtung.

    Um es Eltern zu erleichtern, sich um einen Kita-Platz zu kümmern und dabei dem Wunsch- und Wahlrecht zu entsprechen, wird in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises eine einheitliche Kita-Card ausgegeben. Die Kita-Card ist nach Antragstellung kostenfrei im Landratsamt Nordhausen bzw. für Einwohner der Stadt Nordhausen im Rathaus erhältlich. Der Antrag sollte mind. sechs Monate bevor ein Kind eine Einrichtung besuchen soll gestellt weden. Die Beantragung kann persönlich unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und dem Personalausweis der Eltern bzw. auf dem Postweg mit den beigefügten Kopien der Dokumente erfolgen. Mit der Kita-Card können Eltern ihr Kind in der Kindertageseinrichtung ihrer Wahl langfristig verbindlich anmelden und sich damit frühzeitig einen Betreuungsplatz sichern. Bei der Anmeldung des Kindes nimmt die Einrichtung die Kita-Card entgegen und verwahrt sie bis zum Ende der Betreuungszeit. Bei einem Wechsel der Einrichtung bekommen Sie die Kita-Card ausgehändigt und hinterlegen diese in der anderen Einrichtung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Kita und Jugendpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Behringstraße 3

    99734 Nordhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 911-5301

    Telefon Festnetz: 03631 911-5201

    E-Mail: jugendpflege@lrandh.thueringen.de

    E-Mail: kita@lrandh.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag Kita-Card
    Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2007 (von: Peter Finke)

    Technisch geändert am 29.09.2021 (von: Mattern, Nicole)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Gemeindeverwaltung Werther

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 18

    99735 Werther

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gemeindverwaltung Werther
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Bahnhof Werther

    Bus: Linienbus Nordhausen-Wolkramshausen

    Regionalbahn: Nordhausen-Wolkramshausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag: 09.00-12.00 Uhr, 13.00-17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 -12.00 Uhr, 13.00-15.30 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 4337-0

    Fax: 03631 4337-21

    E-Mail: gemeinde@gemeinde-werther.de

    Formulare

    Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)

    Weitere Informationen

    Das Erdgeschoss mit Bauamt, Einwohnermeldeamt und Ordnungsamt ist rollstuhlgerecht zu erreichen.

    Version

    Technisch erstellt am 30.03.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Gemeindeverwaltung Werther - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 18

    99735 Werther

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Gemeindverwaltung Werther
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Bahnhof Werther

    Bus: Linienbus Nordhausen-Wolkramshausen

    Regionalbahn: Nordhausen-Wolkramshausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03631 4337-26

    Fax: 03631 4337-21

    E-Mail: iris.presse@gemeinde-werther.de

    Internet

    Formulare

    Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2010 (von: Birgit Bartsch)

    Technisch geändert am 02.09.2019 (von: Oppermann, Nadine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.08.2022

    Hinweise für Nordhausen: Kita-Card

    Fachlich freigegeben durch BürgerServiceZentrum

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 24.01.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)