• Nordhausen (Landkreis Nordhausen, Thüringen)
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

Kind in KiTa anmelden

Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

Beschreibung

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Hinweise für Nordhausen: Kita-Card

Um es Eltern zu erleichtern, sich um einen Kita-Platz zu kümmern und dabei dem Wunsch- und Wahlrecht zu entsprechen, wird in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises eine einheitliche Kita–Card ausgegeben. Die Kita-Card ist nach Antragstellung kostenfrei im Landratsamt Nordhausen bzw. für Einwohner der Stadt Nordhausen im Rathaus erhältlich. Der Antrag sollte mind. sechs Monate bevor ein Kind eine Einrichtung besuchen soll gestellt weden. Die Beantragung kann persönlich unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und dem Personalausweis der Eltern bzw. auf dem Postweg mit den beigefügten Kopien der Dokumente erfolgen. Mit der Kita-Card können Eltern ihr Kind in der Kindertageseinrichtung ihrer Wahl langfristig verbindlich anmelden und sich damit frühzeitig einen Betreuungsplatz sichern. Bei der Anmeldung des Kindes nimmt die Einrichtung die Kita-Card entgegen und verwahrt sie bis zum Ende der Betreuungszeit. Bei einem Wechsel der Einrichtung bekommen Sie die Kita-Card ausgehändigt und hinterlegen diese in der anderen Einrichtung.

Um es Eltern zu erleichtern, sich um einen Kita-Platz zu kümmern und dabei dem Wunsch- und Wahlrecht zu entsprechen, wird in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Landkreises eine einheitliche Kita-Card ausgegeben. Die Kita-Card ist nach Antragstellung kostenfrei im Landratsamt Nordhausen bzw. für Einwohner der Stadt Nordhausen im Rathaus erhältlich. Der Antrag sollte mind. sechs Monate bevor ein Kind eine Einrichtung besuchen soll gestellt weden. Die Beantragung kann persönlich unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes und dem Personalausweis der Eltern bzw. auf dem Postweg mit den beigefügten Kopien der Dokumente erfolgen. Mit der Kita-Card können Eltern ihr Kind in der Kindertageseinrichtung ihrer Wahl langfristig verbindlich anmelden und sich damit frühzeitig einen Betreuungsplatz sichern. Bei der Anmeldung des Kindes nimmt die Einrichtung die Kita-Card entgegen und verwahrt sie bis zum Ende der Betreuungszeit. Bei einem Wechsel der Einrichtung bekommen Sie die Kita-Card ausgehändigt und hinterlegen diese in der anderen Einrichtung.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Nordhausen - Sachgebiet für Kindertagesstätten und Generation

Adresse

Postanschrift

Markt 1

99734 Nordhausen

Hausanschrift

Markt 15

99734 Nordhausen

Besucheradresse Neues Rathaus

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Zugang zum Fahrstuhl im Gebäude über den Treppenlift am Eingang.

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr (nur nach Vereinbarung) Do. 08:30 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Der Bürgerservice hat jeden  1. Samstag im Monat   10:00 - 12:00 Uhr geöffnet.

Kontakt

Telefon Festnetz: 03631 696-9270

Fax: 03631 696-849(Wir weisen Sie darauf hin, dass der Versand von personenbezogenen Daten per Fax kein sicherer Versand ist. Nutzen Sie hierfür bitte den Link per TeamBeam, per verschlüsselter E-Mail oder den Postweg.)

E-Mail: kita@nordhausen.de

Internet

Bankverbindung

Stadt Nordhausen

Empfänger: Stadt Nordhausen

IBAN: DE61 8205 4052 0030 1907 00

BIC: HELADEF1NOR

Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen

Formulare

Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)

Stichwörter

Kindergärten, Kindertagesstätte, Kita, KitaCard, Krippe

Version

Technisch erstellt am 15.12.2022

Technisch geändert am 14.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Kita und Jugendpflege

Adresse

Hausanschrift

Behringstraße 3

99734 Nordhausen

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 17:30 Uhr Freitag geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: 03631 911-5301

Telefon Festnetz: 03631 911-5201

E-Mail: jugendpflege@lrandh.thueringen.de

E-Mail: kita@lrandh.thueringen.de

Internet

Formulare

Antrag Kita-Card
Anmeldung zur Aufnahme meines Kindes in einer Kindereinrichtung (ThürKitaG)

Version

Technisch erstellt am 28.02.2007

Technisch geändert am 29.09.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Kosten

Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.08.2022

Hinweise für Nordhausen: Kita-Card

Fachlich freigegeben durch BürgerServiceZentrum

Version

Technisch erstellt am 11.07.2006

Technisch geändert am 24.01.2024

Stichwörter

Kinderbetreuung, Tagesmutter, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Tagesvater, Krippe, Tagespflegebörse, Tagespflegeplatz, Kiga, KITA

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024