Kampfmittelbeseitigung
Wer Kampfmittel, wie Munition, Bomben oder Granaten, findet, hat dies sofort der zuständigen Behörde zu melden.
Beschreibung
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus. Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.
Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.
Zuständigkeit
An Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder nächstgelegene Polizeidienststelle.
Ansprechpartner
Landratsamt Greiz
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Landratsamt
Anzahl: 20
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Haus 1, 2 und 3
Kontakt
Stadtverwaltung Ronneburg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Bahnhofstrasse
Regionalbahn: Gera - Altenburg
Regionalbahn: Gera - Gößnitz
Haltepunkt Ronneburg/Thür. - Markt
Bus: Gera - Altenburg
Bus: Gera - Friedmannsdorf
Bus: Gera - Haselbach
Bus: Gera - Zwickau
Haltestelle Ronneburg/Thür. - Zeitzerstrasse
Bus: Gera - Beiersdorf
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Ronneburg
Empfänger: Stadtverwaltung Ronneburg
IBAN: DE54 8305 0000 0000 2204 69
BIC: HELADEF1GER
Bankinstitut: Sparkasse Gera-Greiz
Kosten
Die Kosten, insbesondere des Bergens, des Transportes und der Vernichtung der Kampfmittel werden grundsätzlich dem Eigentümer, auf dessen Grundstück die Munition gefunden wurde, auferlegt. Dieser kann beim Thüringer Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen