Kampfmittelbeseitigung
Wer Kampfmittel, wie Munition, Bomben oder Granaten, findet, hat dies sofort der zuständigen Behörde zu melden.
Beschreibung
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus. Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.
Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.
Zuständigkeit
An Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder nächstgelegene Polizeidienststelle.
Ansprechpartner
Stadt An der Schmücke - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz des Raiffeisen-Baumarktes
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bahnhof Heldrungen
Bus: VGS 509 - Heldrungen-Hauteroda
Bus: VGS 520 - Heldrungen-Reinsdorf-Artern
Regionalbahn: Linie Erfurt - Sangerhausen
Bus: VGS 519 - Heldrungen-Etzleben/Oldisleben-Hemleben
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034673 72-131
Telefon Festnetz: 034673 72-132
Telefon Festnetz: 034673 72-135
Telefon Festnetz: 034673 72-138
Fax: 034673 72-22
E-Mail: ordnungsamt@anderschmuecke.de
Internet
Bankverbindung
Stadt An der Schmücke
Empfänger: Stadt An der Schmücke
IBAN: DE34 8205 5000 0085 0192 83
BIC: HELADEF1KYF
Bankinstitut: Kyffhäusersparkasse
Kosten
Die Kosten, insbesondere des Bergens, des Transportes und der Vernichtung der Kampfmittel werden grundsätzlich dem Eigentümer, auf dessen Grundstück die Munition gefunden wurde, auferlegt. Dieser kann beim Thüringer Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen