Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittelbeseitigung

    Wer Kampfmittel, wie Munition, Bomben oder Granaten, findet, hat dies sofort der zuständigen Behörde zu melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus. Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

    Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

    Zuständigkeit

    An Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder nächstgelegene Polizeidienststelle.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenhof 1

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Kontakt

    Fax: +49 3601 801081

    Telefon Festnetz: +49 3601 800

    E-Mail: poststelle@uh-kreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Kreisverwaltung, Landkreis Unstrut-Hainich, Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeindeverwaltung Unstruttal - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrenstraße 43

    99996 Unstruttal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz an der Gemeindeverwaltung
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03601 448116

    Telefon Festnetz: 03601 88626-61

    E-Mail: info@gemeinde-unstruttal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2023

    Sprachversion

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kosten

    Die Kosten, insbesondere des Bergens, des Transportes und der Vernichtung der Kampfmittel werden grundsätzlich dem Eigentümer, auf dessen Grundstück die Munition gefunden wurde, auferlegt. Dieser kann beim Thüringer Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bombenfund melden, Bombe, Kampfmittelbeseitigungsdienst, KMRD, Bombenbeseitigung, MBD, KMBD, Munitionsbergungsdienst, Kampfmittelräumdienst

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de