Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittelbeseitigung

    Wer Kampfmittel, wie Munition, Bomben oder Granaten, findet, hat dies sofort der zuständigen Behörde zu melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus. Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

    Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

    Zuständigkeit

    An Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder nächstgelegene Polizeidienststelle.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Harztor - Ordnungsamt

    Aktuelles

    Die Gemeinde Harztor mit seinen Ortschaften Niedersachswerfen, Ilfeld mit Sophienhof, Neustadt, Harzungen und Herrmannsacker liegt mitten im landschaftlich reizvollen Südharz, ganz im Norden von Thüringen und ist die Heimat von rund 7600 Menschen. Wie unser Name schon verrät, sind wir im Landkreis Nordhausen das Tor zum Harz: Hinter Ilfeld wachsen die Harzberge steil empor.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ilgerstraße 23

    99768 Harztor

    OT Ilfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr

    Bankverbindung

    Gemeinde Harztor

    Empfänger: Gemeinde Harztor

    IBAN: DE84 8205 4052 0305 0083 58

    BIC: HELADEF1NOR

    Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen

    Weitere Informationen

    Das Bau- und Ordnungsamt (hinteres Gebäude) ist barierefrei (Rollstuhlgerecht) zu erreichen.

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2016 (von: Moser, Andre)

    Technisch geändert am 16.11.2023 (von: Moser, Andre)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Kosten

    Die Kosten, insbesondere des Bergens, des Transportes und der Vernichtung der Kampfmittel werden grundsätzlich dem Eigentümer, auf dessen Grundstück die Munition gefunden wurde, auferlegt. Dieser kann beim Thüringer Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2006

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)