Kampfmittelbeseitigung
Wer Kampfmittel, wie Munition, Bomben oder Granaten, findet, hat dies sofort der zuständigen Behörde zu melden.
Beschreibung
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus. Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.
Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.
Zuständigkeit
An Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder nächstgelegene Polizeidienststelle.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ellrich - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 036332 25164
E-Mail: ordnungsamt@stadtellrich.de
Bankverbindung
Stadt Ellrich
Empfänger: Stadt Ellrich
IBAN: DE60 8205 4052 0035 0403 30
BIC: HELADEF1NOR
Bankinstitut: Kreissparkasse Nordhausen
Stadt Ellrich
Empfänger: Stadt Ellrich
IBAN: DE18 2689 1484 0900 1000 00
BIC: GENODEF1OHA
Bankinstitut: Volksbank im Harz
Kosten
Die Kosten, insbesondere des Bergens, des Transportes und der Vernichtung der Kampfmittel werden grundsätzlich dem Eigentümer, auf dessen Grundstück die Munition gefunden wurde, auferlegt. Dieser kann beim Thüringer Landesverwaltungsamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen