Jugendhilfe im Strafverfahren Beratung und Unterstützung

    Jugendgerichtshilfe

    Wenn junge Menschen straffällig werden, dann kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.

    Beschreibung

    Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe wenden.

    Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

    Aufgaben der Jugendgerichtshilfe:

    Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören insbesondere:

    Information und Beratung

    • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
    • die möglichen Folgen der Straftat,
    • Datenschutz und Vertrauensschutz,
    • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
    • bei Problemen und Schwierigkeiten in
      • Schule, Beruf und Ausbildung,
      • Familie und Wohnen,
      • Freizeit sowie bei
      • Schulden;

    Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

    • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
    • Zukunftsperspektiven,
    • Hintergründe der Straftaten,
    • Jugendhilfemaßnahmen;

    Unterstützung

    • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
    • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

    Betreuung

    • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;

    Vermittlung und Begleitung von

    • Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
       

    Hinweise für Hildburghausen: Jugendgerichtshilfe

    Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist ein Spezialdienst im Sozialen Dienst des Jugend-und Sozialamtes. Sie wird grundsätzlich durch die entsprechenden Polizeidienststellen informiert, wenn ein Kind (bis 14 Jahre), ein Jugendlicher (14 bis nicht vollendetes 18. Lebensjahr) oder ein Heranwachsender (18 bis nicht vollendetes 21. Lebensjahr) mit Wohnsitz im Landkreis straffällig wird.

    Leistungsspektrum der Jugendgerichtshilfe:

    • Beratung und Unterstützung des Beschuldigten vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren
    • Hilfe bei Schwierigkeiten, die sich durch das Gerichts- oder Strafverfahren ergeben, z. B. in der Familie, Schule, im Beruf und Freundeskreis

    • Erstellung eines Jugendgerichtshilfeberichtes unter Berücksichtigung der persönlichen und sozialen Situation des Beschuldigten. Hierdurch unterstützt die Jugendgerichtshilfe das Jugendgericht bei der Findung eines angemessenen Urteils

    • Vermittlung und Kontrolle der vom Gericht angeordneten Maßnahmen, z. B. Verkehrserziehungskurs, gemeinnützige Arbeitsstunden, Täter-Opfer-Ausgleich, Betreuungsweisung über den Jugendhilfeverein Fähre e.V.

    • In bestimmten Fällen ist es auch möglich, dass es zu keinem Strafverfahren kommt (Diversion = Umgehung einer Gerichtsverhandlung). Nach Durchführung von geeigneten erzieherischen Maßnahmen durch die Jugendgerichtshilfe hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, das Verfahren endgültig einzustellen ohne dass ein Gerichtsverfahren eröffnet wird

    • Auch wenn es zu einem Freiheitsentzug kommt, ist die Jugendgerichtshilfe weiterhin zuständig und hält Kontakt zu dem Jugendlichen bzw. Heranwachsenden

    Rechtliche Grundlagen:

    • SGB VIII

    • § 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Hildburghausen: Jugendgerichtshilfe

    SG Soziale Dienste
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen

    Tel: 03685/445-303
    FAX: 03685/445-501

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr Außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten können auch individuelle Termine nach Absprache vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03685 445 - 303

    E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hildburghausen: Jugendgerichtshilfe

    Rechtliche Grundlagen:

    • SGB VIII

    • § 38 JGG (Jugendgerichtsgesetz)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:

    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • sozialer Trainingskurs
    • Einzelfallbetreuung
    • Verkehrsseminar
    • Beratungsangebote
    • Haftentscheidungshilfe:
      • Abklären der momentanen Lebenssituation
      • Verständigung der nächste Angehörigen
      • Suche nach Haftalternativen im Rahmen der JugendhilfeVermeidung von Untersuchungshaft  

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Arrest, Straftat, Jugendgericht, Jugendstrafanstalt, Jugendstrafe, JGH, Jugendgerichtshilfe, JSA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English